Gasbrennwertkessel und -geräte
Wer nach dem 1. Januar 2024 und bevor die neuen GEG-Regeln gelten, eine Gasheizung einbaut, muss diese ab 2029 zu anteilig 15% mit klimaneutralem Gas aus Biomasse oder Wasserstoff betreiben. Dieser Pflichtanteil steigt 2035 auf 30% und 2040 auf 60 %. Wenn die GEG-Regeln bereits gelten, ist der Einbau einer Gasheizung noch erlaubt, wenn diese auf Wasserstoff umgestellt werden kann und die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz vorsieht.
Wartung
Die Effizienz der Heizung sinkt kontinuierlich und Mehrkosten von bis zu 10% sind keine Seltenheit. Regelmäßige Reinigungen der Brennkammer und Optimierung der Heizungssteuerung sichern einen langfristigen Betrieb. Sie sollten deshalb jährlich eine Wartung veranlassen, um zu prüfen, ob bei Ihrer Anlage alles in Ordnung ist. So können Sie sicher sein, dass Ihre Heizung reibungslos arbeitet.
Hydraulischer Abgleich
Vom Heizkessel weit entfernte Räume werden häufig nicht ausreichend mit Wärme versorgt und Räume, die nah am Heizzentrum liegen, werden hingegen zu warm. Die kosten- und energiesparende Lösung: das richtige Einstellen der Heizanlage – der hydraulische Abgleich.
Erd-, Wasser- und Luft-Wärmepumpe
Wärmepumpen sind in der Anschaffung teurer, verursachen aber nur geringe Heizkosten. Das macht sie finanziell und ökologisch attraktiv, wenn die örtlichen Gegebenheiten sowie die Anlage einen effizienten Einsatz ermöglichen. Effizient arbeiten sie nur mit geringer Vorlauf-Temperatur. Eine Flächenheizung und ein guter, energetischer Gebäudezustand sind daher notwendig.
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