Förderung

Profitieren Sie von bis zu 45% staatlicher Förderung

Wer heutzutage ein energieeffizientes Gebäude neu bauen oder einen Altbau energetisch sanieren möchte, muss dies in Deutschland nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, eine Finanzierung bzw. Förderung für die Heizung oder weitere Maßnahmen zu erhalten. Bei den Institutionen des Bundes (KfW, BAFA) können Sie zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Ihren Neubau oder Ihre Modernisierung erhalten. In einigen Bundesländern werden zudem interessante regionale Förderprogramme angeboten. Daneben können auch Finanzierungsangebote der Hausbanken und anderer Finanzierungspartner für Sie von Interesse sein.

HINWEIS: ES WERDEN DERZEIT NOCH ANPASSUNGEN UND DETAILLIERUNGEN AN DEN FÖRDERPROGRAMMEN VORGENOMMEN.



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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Stufenweise Einführung
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude sollen ab dem 01.01.2021 noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden. Zugleich wird mit der BEG die energetische Gebäudeförderung neu aufgestellt und weiterentwickelt. Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Bei Neubauten und Komplettsanierungen wird der Einsatz erneuerbarer Energien zukünftig noch stärker gefördert.

Fördergelder werden sowohl als Zuschuss- als auch Kreditförderung angeboten, um den jeweiligen Bedürfnissen zu entsprechen. Zugleich wird mit der BEG die Komplexität der Förderlandschaft und damit der bürokratische Aufwand um ein vielfaches reduziert. Mit der BEG ersetzt ein einziges Förderprogramm vier bestehende Förderprogramme (Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS), Heizen mit erneuerbaren Energien (BAFA), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) sowie das Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)).

ZUKÜNFTIG WIRD EIN ANTRAG BENÖTIGT, UM SÄMTLICHE FÖRDERANGEBOTE NUTZEN ZU KÖNNEN. DIESE WERDEN ENTWEDER BEI DEM BUNDESAMT FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA) ODER BEI DER KfW GESTELLT.


BEG WG (Wohngebäude) – Neubau und Sanierung

Bis 01.07.2021: KfW-Kredit mit Tilgungszuschüssen:
Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden können noch für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW gestellt werden.

Ab 01.07.2021: KfW-Kredit mit Tilgungszuschüssen oder Anteilsförderung:
Die neue BEG-Effizienzhausförderung ersetzt die KfW-Effizienzhäuser sowohl im Neubau als auch in der Sanierung. Dabei wird künftig eine Wahlmöglichkeit zwischen zinsgünstigem Kredit inkl. Tilgungszuschuss sowie einer neuen Anteilsförderung bestehen. In beiden Varianten erhält ein Projekt im Resultat die gleiche Menge an Fördermitteln.

Die neuen Förderrichtlinien sehen grundsätzlich weiterhin die klassischen Effizienzhausstufen vor. Im Neubau wird es weiterhin EFH-55, EFH-40 und EFH-40plus geben. Darüber hinaus werden zwei weitere Differenzierungen eingeführt, die mit den Effizienzhausstufen kombiniert werden können: Eine neue EE-Klasse, wenn der Wärme-/Kältebedarf zu mindestens 55% aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Außerdem eine NH-Klassifizierung, wenn dem Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird. Wird eine dieser beiden neuen Voraussetzungen erfüllt, fällt die Förderung hinsichtlich der förderfähigen Kosten und Fördersätze lukrativer aus.

ES BESTEHEN KEINE SPEZIELLEN TECHNISCHEN ANFORDERUNGEN FÜR DIE WÄRMEPUMPE. FÜR DIE BERECHNUNG UND BESCHEINIGUNG DES EFFIZIENSHAUSSTANDARDS SIND DIE ENTSPRECHENDEN TMA DER BEIDEN EFFIZIENZHAUSRICHTLINIEN ZU BERÜCKSICHTIGEN.




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