Förderung von Wärmepumpen

Profitieren Sie von bis zu 80% staatlicher Förderung

Der Umstieg auf eine moderne Wärmepumpe wird weiterhin staatlich unterstützt. Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt unter anderem von der vorhandenen Heizungsanlage, der Nutzung der Immobilie und dem zu versteuernden Haushaltseinkommen ab.

Was wird gefördert?
  • 30% Grundförderung für alle Wärmepumpen.

  • 16% Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen: Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Klima­geschwindigkeits­bonus sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halb­jährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4%.

  • 10%, 30% oder 40% Einkommensbonus für selbst nutzende Wohneigentümer bis max. 50.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen für förderfähige Heizungsanlagen.

Je nach persönlichen Voraussetzungen sind insgesamt bis zu 80% Förderung möglich. Die maximale Förderquote beträgt grundsätzlich 70%. Für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem entsprechend niedrigen Haushaltseinkommen kann sie auf bis zu 80% steigen.

Wie erhalte ich die Förderung?

Die Förderung wird bei der KfW beantragt. Der Förderantrag muss nach der Auftragsvergabe an einen Fachbetrieb gestellt werden.


Für weitere Informationen und Antragstellung:

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung

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