Förderung von Wärmepumpen

Profitieren Sie von bis zu 70% staatlicher Förderung

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft. Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab dem 15.02.2024, wieder gestellt werden.

Was wird gefördert?
  • 30% Basisförderung für alle Wärmepumpen.

  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionsfähigen Heizungen: Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher jeden Alters oder für den Austausch von funktionsfähigen Gas- oder Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Bonus in Höhe von 20% ist befristet bis 2028 – danach reduziert er sich jährlich.

  • 30% Einkommensbonus für selbst nutzende Wohneigentümer bis max. 40.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen für förderfähige Heizungsanlagen.

  • 5% Effizienzbonus für Wärmepumpen mit der Nutzung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder eines natürlichen Kältemittels.

Wie erhalte ich die Förderung?

Die Förderung wird bei der KfW beantragt. Der Förderantrag muss nach der Auftragsvergabe an einen Fachbetrieb gestellt werden.


Für weitere Informationen und Antragstellung:

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung

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